TRB 601 - TR Druckbehälter 601

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Abschnitt 9 TRB 601 - Prüfungen (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Die Prüfung zur Einhaltung eines ordnungsmäßigen Zustands einer KKS-Anlage im Sinne von § 13 Abs. 1 DruckbehV erfordert eine Feststellung der Funktionsfähigkeit der Anlage

  • spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme,

  • nach wesentlichen Änderungen und

  • alle 2 Jahre wiederkehrend durch einen Sachkundigen.

Bei KKS-Anlagen mit Fremdstrom für Druckbehälter mit einem Rauminhalt von mehr als 5 m3 sind diese Prüfungen durch einen Sachverständigen durchzuführen. Die Prüffristen für die wiederkehrende Prüfung betragen 4 Jahre.