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Abschnitt 17 - 17. Alarmplan und Feuerwehrplan

Der Alarmplan soll die Mitarbeiter in Kurzform über die im Brandfall notwendigen Maßnahmen und Verhaltensweisen informieren.

Der Text im Alarmplan muss so abgefasst sein, dass sich in allen Abteilungen die dort zusätzlichen Hinweise auch im Brand- und Evakuierungsplan gefahrlos umsetzen lassen.

Muster-Alarmpläne sind bei den Sachversicherern erhältlich. Sie unterscheiden:

  • Maßnahmen, die bei Entdeckung des Brandes zu treffen sind

  • Maßnahmen, die der Brandmeldungsempfänger zu veranlassen hat

Der Alarm- und Feuerwehrplan zeigt die für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte durch einheitliche Symbole auf.

Die Pläne sollte gemeinsam in Abstimmung mit den örtlichen Brandschutzstellen und dem Brandschutzbeauftragten erstellt werden.

Folgende Inhalte sollten Berücksichtigung finden:

  • Genaue Bezeichnung der Gebäudebereiche

  • Wände, die Brandabschnitte bilden

  • Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse)

  • Alle Zugangsmöglichkeiten zum Gebäude

  • Treppenräume und Rettungswege (Rettungstunnel, Notleitern)

  • Feuerwehraufzüge, Personenaufzüge

  • Löschwasserentnahmestellen (Wandhydranten, Steigleitungen "nass" und "trocken", Unter- und Überflurhydranten im Geländebereich)

  • Bedienstellen zur Auslösung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

  • Übergabestationen und Absperreinrichtungen von Energielieferanten von Wasser, Erdgas und Elektrizität

  • Standort von Brandmelderzentralen und Brandmelderunterzentralen

  • Standort der Technikräume von stationären Löschanlagen (Angabe über Art und Menge des Löschmittels)

  • Lagerbereiche von Gefahrstoffen mit Angaben über Art und Menge, Hinweise zu Löschmitteln, die nicht eingesetzt werden dürfen

  • Angaben über den Standort, in dem Unterlagen für die Feuerwehr deponiert sind (Brandmelderlinienpläne, Feuerwehr- und Einsatzpläne, Schlüssel, usw.)

  • Spezielle Angaben über die Lage von Maschinenstraßen, Regalanordnungen,.....

  • Löschwasserrückhaltepläne; das System der Löschwasserrückhaltung ist mit allen relevanten Einrichtungen, wie Absperrschieber und der Angabe der Rückhaltemenge in den jeweiligen Abschnitten darzustellen.

  • Es ist sicherzustellen, dass im Brandfall dem Einsatzleiter der Feuerwehr jeweils ein Exemplar des Feuerwehrplanes zur Verfügung steht (z.B. beim Pförtner). Die Pläne sind regelmäßig zu aktualisieren.

  • Normen

    • DIN 14 095: Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

    • DIN 4844: Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen

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Bild 17-1: Alarmplan