Abschnitt 4.8 - 4.8 Schiedsstelle
Der UV-Träger kann eine Schiedsstelle zur Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Begutachtung einsetzen. Die Anrufung der Schiedsstelle ist kostenfrei.
Der UV-Träger kann eine Schiedsstelle zur Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Begutachtung einsetzen. Die Anrufung der Schiedsstelle ist kostenfrei.