TRD 403 - TR Dampfkessel 403

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 11 TRD 403 - Elektrische Einrichtungen und Blitzschutzanlage (1)

LS 11.1 Die elektrischen Einrichtungen der Dampfkesselanlage müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Auf die Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VBG 4) wird verwiesen.

L 11.2 Im Freien aufgestellte Dampfkessel und alle Teile der Dampfkesselanlage, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzeinschlag zu besonders schweren Folgen führen kann, sind mit einer wirksamen Blitzschutzanlage zu versehen. Die Blitzschutzanlage muß DIN 57 185 Teil 1 und Teil 2 1 VDE 0185 Teil 1 und Teil 2 entsprechen.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)