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Abschnitt 5 - 5 Analytische Bestimmung

Um sicherzustellen, daß das verwendete DMA, Methylacetat und die Aktivkohle keine störenden Verunreinigungen enthalten, wird ein Gaschromatogramm mit der Füllung eines unbeladenen Aktivkohleröhrchens, 1 ml Methylacetat-Standardlösung und 1 ml DMA, wie nachfolgend für die analytische Bestimmung beschrieben, erstellt.

Das mit der beaufschlagten Aktivkohle und 1 ml Methylacetat-Standardlösung und 1 ml DMA beschickte und dicht verschlossene Probengefäß wird im Probenthermostaten 30 Minuten bei 70 °C thermostatisiert. Anschließend wird das gleiche Volumen wie bei der Kalibrierung (siehe Abschnitt 6.1) aus dem Dampfraum in den Gaschromatographen injiziert und ein Gaschromatogramm angefertigt (Arbeitsbedingungen siehe Abschnitt 4).

Die quantitative Auswertung erfolgt nach der Methode des internen Standards über die Peakflächen oder Peakhöhen.