TRGL 111 - TR Gashochdruckleitungen 111

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Abschnitt 4 TRGL 111 - Kreuzung, Annäherung, Parallelführung (1)

4.1 Allgemeines

Wenn die Gashochdruckleitung andere Rohrleitungen (z.B. Mineralöl-, Gas-, Wasser-, Abwasserleitungen), elektrische Leitungen und Kabel sowie Straßen, Eisenbahnlinien oder Wasserstraßen kreuzt, sich diesen nähert oder zu diesen parallel geführt wird, sind Vorkehrungen auch für die anzunehmende Betriebsstörung zu treffen, die eine gegenseitige Beeinträchtigung der Sicherheit der Leitungen bzw. Anlagen ausschließen. Es sind die einschlägigen Vorschriften der Unterhaltsträger (2) zu beachten.

4.2 Kreuzung mit Verkehrswegen

4.2.1 Bei Kreuzungen der Gashochdruckleitung mit Straßen, Eisenbahnlinien oder sonstigen Verkehrswegen, ausgenommen Wasserstraßen, kommt je noch den örtlichen Verhältnissen eine Verlegung der Rohre, z.B. im Rohrgraben (Schlitzung), mittels Rohrvortrieb (3) (Durchpressung) oder innerhalb eines Mantelrohres in Betracht. Die Bemessung der Leitungsrohre an diesen Stellen muß unter Berücksichtigung der beim Einbau und während des Betriebs auftretenden Belastungen erfolgen. Die der Berechnung zugrunde gelegten Voraussetzungen sind bei der Bauausführung zu beachten und, soweit erforderlich, nachzuweisen.

4.2.2 Der Einsatz von Mantelrohren ist im allgemeinen zu vermeiden. Ist die Verwendung von Mantelrohren erforderlich, so ist hinsichtlich ihrer Wanddicke die Gas- und Wasserleitungskreuzrichtlinien der Deutschen Bundesbahn zu beachten.

4.3 Kreuzung mit oberirdischen Gewässern

Kreuzt die Gashochdruckleitung oberirdische Gewässer, Überschwemmungsgebiete oder Hochwasserschutzanlagen, sind, falls erforderlich, besondere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

4.4 Kreuzung mit Dränungen

Müssen Dränungsgebiete gekreuzt werden, ist die Tiefenlage der Gashochdruckleitung in diesem Gebiet so festzulegen, daß die Vorflut sichergestellt bleibt.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Es wird insbesondere hingewiesen auf: Bundesfernstraßengesetz
Bundesbaugesetz
Telegrafenwegegesetz
Richtlinien der Deutschen Bundesbahn für das Verlegen von Leitungen zur Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf oder neben Bundesbahngelände, hrsg. von der Deutschen Bundesbahn
Kabelmerkblatt, hrsg. von der Deutschen Bundesbahn
Richtlinie für den Bau von Fernmelde-, Signal- und Starkstromanlagen (DS 899/4), hrsg. von der Deutschen Bundesbahn
DB-Gas - und Wasserleitungskreuzungsrichtlinien, Teil II - Technische Bestimmungen für das Verlegen von Gas- und Wasserleitungen auf DB-Gelände (DS 180), hrsg. von der Deutschen Bundesbahn
Anweisungen zum Schutz unterirdischer Fernmeldeanlagen der Deutschen Bundespost bei Arbeiten anderer (Kabelschutzanweisungen), hrsg. Fernmeldetechnischen Zentralamt
Technische Empfehlung Nr. 7: Maßnahmen beim Bau und Betrieb von Rohrleitungen im Einflußbereich von Hochspannungs-Drehstromanlagen und Wechselstrom-Bahnanlagen, hrsg. von der Schiedsstelle für Beeinflussungsfragen der Deutschen Bundesbahn, der Deutschen Bundespost, der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke und der Arbeitsgemeinschaft DVGW/VDE für Korrosionsfragen

(3) Amtl. Anm.:

Siehe DVGW-Merkblatt 304