DGUV Information 209-042 - Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 12.13 - 12.13 Stäube

12.13.1 Holzstaub

Stäube von Harthölzern, die in der TRGS 906 aufgeführt werden, sind als krebserzeugend eingestuft worden. Dazu zählen zum Beispiel Holzstäube von Eiche, Buche, Ahorn, Birke, Esche, Linde, Kastanie und vielen weiteren bekannten Laubholzarten.

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Eine Liste mit weiteren Beispielen enthält die TRGS 906 oder die DGUV Information 209-044 "Holzstaub").
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Bei allen anderen Holzstaubarten besteht gemäß TRGS 905 der Verdacht einer krebserzeugenden Wirkung.

Stäube von Holzarten, die in der TRGS 907 aufgeführt werden, haben eine sensibilisierende (allergisierende) Wirkung. Sensibilisierungen können je nach Holzart über die Haut, über die Atemwege oder über beide Kontaktpfade erfolgen. Hautsensibilisierungen können besonders von Stäuben bestimmter Tropenhölzer hervorgerufen werden, zum Beispiel Palisander, Mahagoni und Teak. Beim Einatmen von Abachi- und Rotzeder-Stäuben kann darüber hinaus auch eine Atemwegsensibilisierung auftreten.

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Abb. 12.6
Tischler bearbeitet Werkstück mit einem abgesaugten Handschleifklotz

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Eine Liste mit weiteren Beispielen ist in der TRGS 907 und in der DGUV Information 209-044 "Holzstaub" enthalten.
Informationen zu Gesundheitsgefahren durch Holzstaub und Schutzmaßnahmen werden in der TRGS 553 und in der DGUV Information 209-044 "Holzstaub" gegeben.
Informationen zu Brand- und Explosionsgefahren bei Tätigkeiten mit Holzstäuben enthält die DGUV Information 209-045 "Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne".
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12.13.2 Stäube von Holzersatzstoffen

Thermisch modifiziertes Holz (thermally modified timber, TMT)

Bei thermisch modifiziertem Holz (Thermoholz) handelt es sich um unter Sauerstoffmangel erhitzte Massivhölzer, zum Beispiel Buche, Esche, Pappel, Kiefer, die durch diese Behandlung unter anderem feuchteresistenter werden. Für die Verarbeitung gelten die gleichen Schutzmaßnahmen wie für die Massivholzverarbeitung.

WPC (Wood-Plastic-Composite)

Bei WPC handelt es sich um einen Verbundwerkstoff aus Holzfasern oder Holzmehl und Polypropylen oder Polyethylen. Der Werkstoff ist dreidimensional verformbar und weist eine hohe Feuchteresistenz auf. Für die Verarbeitung gelten die gleichen Schutzmaßnahmen wie für die Massivholzbearbeitung.

Holzwolle-Zement-Leichtbauplatten (HWL-Platten)

HWL-Platten werden aus Holzwolle (meist Fichte oder Kiefer) und Magnesit oder Zement hergestellt. Die als schwer entflammbar geltenden Platten werden zum Beispiel als Putzträger oder Akustikplatten eingesetzt. Für die Verarbeitung gelten die gleichen Schutzmaßnahmen wie für die Massivholzbearbeitung

Polymergebundene Mineralwerkstoffe

Bei diesen Produkten handelt es sich um Verbundwerkstoffe aus Kunstharzen (Acrylaten, Polyester) mit mineralischen Bestandteilen (Aluminiumhydroxid, Pigmente, Füllstoffe). Sie werden zum Beispiel für Innenausbauten in Nassbereichen eingesetzt und können mit üblichen Holzbearbeitungsmaschinen bearbeitet werden. Bei der Verarbeitung sind mit Holzverarbeitung vergleichbare Schutzmaßnahmen ausreichend. Neben den oben genannten Produkten sind auch quarzhaltige polymergebundene Mineralwerkstoffe im Handel. Bei der Verarbeitung dieser Materialien sind Schutzmaßnahmen vergleichbar mit den für die Natursteinbearbeitung erforderlichen Maßnahmen zu treffen; wegen der Härte des Materials sind für die Bearbeitung typische Werkzeuge aus der Holzbearbeitung nicht geeignet.

12.13.3 Lackstäube

Beim Lackzwischenschliff ist mit dem Auftreten vergleichsweise hoher Staubkonzentrationen zu rechnen (Gemisch von Holz- und Lackstäuben). Bei Arbeiten größeren Umfangs und an Dauerschleifarbeitsplätzen sind deshalb technische Schutzmaßnahmen erforderlich, zum Beispiel abgesaugte Schleiftische.

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Siehe dazu
DGUV Information 209-044 "Holzstaub"
DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"
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12.13.4 Allgemeiner Staub

In Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung können neben den "branchentypischen" Stäuben (zum Beispiel Holzstaub, siehe TRGS 553) auch weitere Stäube in Arbeitsbereichen oder bei Tätigkeiten auftreten, die nicht anderweitig reguliert sind. Die Stäube können sowohl aus pulverförmigen Materialien freigesetzt werden, die bei innerbetrieblichen Prozessen als Ausgangsprodukte dienen (Beispiele: Anmischvorgänge, Abwerfen und Fördern von Pulvern), als auch bei der Be- und Verarbeitung von festen Materialien entstehen. Beispiele dafür sind der Lackzwischenschliff, die mechanische Bearbeitung von Kunststoffen, Anmischvorgänge für Pulverlackierungen oder das Leimen an Kantenanleimmaschinen, die auch in Holzbetrieben vorkommen können.

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Schutzmaßnahmen werden in der TRGS 500, Nr. 9 beschrieben.
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