Abschnitt 2.6 BGI 5038 - 2.6 Lärm und Akustik
Räume sind so gestaltet, dass die Schallausbreitung nach den in der Praxis bewährten Regeln der Lärmminderungstechnik vermindert wird. Ursachen von Beeinträchtigungen sind zum Beispiel:
Gestaltung der Räume - wie schallharte Wände und lange Nachhallzeiten
Ausbildungsbetrieb - wie lärmintensive Arbeitsverfahren
Äußere Einwirkungen - wie Lärm aus benachbarten Räumen oder Straßenlärm
Entsprechende Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel schallabsorbierend ausgeführte Decken, Wände und Türen, Trittschallschutz, lärmarme Arbeitsmittel und Anlagen oder spezielle Schallabsorptionskörper.
Lassen sich technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht umsetzen, ist ab 80 dB(A) Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Ab 85 dB(A) besteht Tragepflicht und die Lärmbereiche sind gekennzeichnet.
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind durchgeführt.
Praxishilfen
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