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Abschnitt 2.6 BGI 5038 - 2.6 Lärm und Akustik

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  • Räume sind so gestaltet, dass die Schallausbreitung nach den in der Praxis bewährten Regeln der Lärmminderungstechnik vermindert wird. Ursachen von Beeinträchtigungen sind zum Beispiel:

    • Gestaltung der Räume - wie schallharte Wände und lange Nachhallzeiten

    • Ausbildungsbetrieb - wie lärmintensive Arbeitsverfahren

    • Äußere Einwirkungen - wie Lärm aus benachbarten Räumen oder Straßenlärm

  • Entsprechende Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel schallabsorbierend ausgeführte Decken, Wände und Türen, Trittschallschutz, lärmarme Arbeitsmittel und Anlagen oder spezielle Schallabsorptionskörper.

  • Lassen sich technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht umsetzen, ist ab 80 dB(A) Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Ab 85 dB(A) besteht Tragepflicht und die Lärmbereiche sind gekennzeichnet.

  • Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind durchgeführt.

Praxishilfen

  • BGI 5128 "Arbeitsstätten sicher planen und gestalten"

  • VBG-Online-Themenseite "Arbeitsstätten sicher planen und gestalten" - www.vbg.de/arbeitsstaetten

  • VBG-Online-Themenseite "Barrierefreie Arbeitsstätten planen und gestalten" - www.vbg.de/barriere

  • VBG-Seminar "Arbeitsstätten sicher planen und gestalten" (ASPGI)

  • VBG-Seminar "Barrierefreie Arbeits- und Gebäudegestaltung" (BAGGI)

  • VBG-Seminar "Gesundes Bauen" (GBAUI)

  • BGI/GUV-I 5141 "Akustik im Büro"

  • DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen "Lärm" (G 20)