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Abschnitt 7.4 - 7.4 Lastaufnahmemittel

Zu den Lastaufnahmemitteln gehören unter anderem Traversen und Behälter sowie Greifer, Klemmen, Vakuumheber und Lasthebemagnete.

Bei kraftschlüssiger Lastaufnahme mit Greifern, Klemmen, Vakuumhebern und Lasthebemagneten besteht die Gefahr des Herausrutschens oder Abgleitens der Last. Außerdem muss auf Baustellen immer damit gerechnet werden, dass Personen sich im Gefahrbereich des Lastentransports aufhalten. Deshalb sind bei dieser Transportart besondere Schutzmaßnahmen erforderlich:

  • Sicherungen der Last durch zusätzliche, formschlüssige Absturzsicherungen oder

  • Festlegung von räumlichen Aufenthaltsverboten und diese durchsetzen mit Absperrungen und Sicherungsposten; Achtung: Segelwirkung der Bauteile (z. B. Profiltafeln) berücksichtigen!

Der kraftschlüssige Transport sollte auf Bau- und Montagestellen grundsätzlich unterbleiben, da das räumliche Aufenthaltsverbot erfahrungsgemäß kaum durchsetzbar ist.

7.4.1 Traversen und Transportbehälter

Traversen und Transportbehälter sind häufig Eigenkonstruktionen. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie für gekaufte Produkte:

  • Kennzeichnung mit den wesentlichen Angaben, z. B. Firma mit Anschrift, Baujahr, Tragfähigkeit, Eigengewicht, CE-Zeichen und u. U. benötigtes Anschlagmittel

  • Betriebsanleitung und Konformitätserklärung

Behälter dürfen nicht über den Rand hinaus beladen werden, wenn sie nicht gegen Herabfallen gesichert sind.

7.4.2 Greifer und Klemmen

Die Dicke des zu transportierenden Teils muss innerhalb des zulässigen Greifbereichs des Greifers bzw. der Klemme liegen. Der auf dem Gerät angegebene Greifbereich darf weder über- noch unterschritten werden.

7.4.3 Lasthebemagnete und Vakuumheber

Lasthebemagnete kommen auf Baustellen kaum zum Einsatz, weil die Verschmutzung der Bauteile und die Witterungseinflüsse die Haltekraft der Magnete negativ beeinträchtigen.

Vakuumheber, die auf Baustellen eingesetzt werden, sollten grundsätzlich ein Zweikreissystem besitzen, das heißt die Vakuumbauteile sind redundant ausgelegt gemäß DIN EN 13155. Darüber hinaus sind die Gefahrenbereiche abzusperren.

Weitere Informationen enthält zum Beispiel die:

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501

    "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb"