DGUV Information 213-705 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Mehlstaub in Backbetrieben

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Abschnitt 6.5 - 6.5 Mehlentnahme aus der Silowaage

Die Zugabe von Mehl aus der Silowaage in einen Knetbottich oder in andere Behälter hat staubarm zu erfolgen. Dies kann dadurch geschehen, indem

  • Silowaage und Knetbottich so miteinander verbunden sind, dass die verdrängte Luft von der Absaugung erfasst und kein Mehlstaub in die Arbeitsumgebung freigesetzt wird, oder

  • das Mehl mittels Füllschlauch sorgsam und mit geringer Fallhöhe kontrolliert in den Bottich zugegeben wird.