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Abschnitt 4.15.7 - 4.15.7 Taubenkot

Im Straßenunterhaltungsdienst können Beschäftigte in bestimmten Arbeitsbereichen in Kontakt mit Taubenkot kommen. Solche Arbeitsbereiche können z.B. Brücken oder sonstige überdachte Anlagen sein, die häufig als Aufenthaltsorte und Nistplätze von Tauben dienen und demzufolge mit Taubenkot und sonstigen Ausscheidungen sowie Federn und Parasiten verschmutzt sind. Tauben scheiden mit dem Kot viele Mikroorganismen aus. Darunter können sich auch krankheitserregende Organismen (Bakterien, Hefen und Pilze) der Risikogruppe 2 befinden. Als Vertreter der Risikogruppe 3 ist im Taubenkot oft das Bakterium Chlamydophila psittaci (Erreger der Papageienkrankheit) anzutreffen. Die Krankheitserreger können auch am Gefieder der Tauben haften und beim Aufflattern der Tiere in den Luftraum gelangen. Neben der Infektionsgefährdung ist auch die sensibilisierende und toxische Wirkung zu berücksichtigen. Darüber hinaus besitzt Taubenkot auch eine ätzende Wirkung.

Weitere Hinweise bei Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot sowie eine Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) findet sich in der Information "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung; Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot" (BGI 892).