Abschnitt 3.3 - Gentechnische Arbeiten mit humanpathogenen Organismen
Die Abschnitte 3.1 und 3.2 zu Pflicht- und Angebotsuntersuchungen gelten entsprechend bei gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen.
Die Abschnitte 3.1 und 3.2 zu Pflicht- und Angebotsuntersuchungen gelten entsprechend bei gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen.