Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.3 - Arbeitsschutz beim Einsatz von Fremdfirmen gewährleisten oder Einsatz in anderen Firmen

Bemerkung des Betriebes:
Sofern Sie in Ihrem Unternehmen mit Fremdfirmen zusammenarbeiten, gemeinsam mit dem anderen Unternehmer vor Arbeitsbeginn abstimmen
-welche Arbeiten durchzuführen sind,
-welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind,
-wer die Fremdfirmenmitarbeiter über die speziellen Gefahren in der Arbeitsstätte unterweist,
-ob gegenseitige Gefährdungen von Fremdfirmenmitarbeitern und eigenen Mitarbeitern möglich ist.
Bei möglicher gegenseitiger Gefährdung eine Person bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt und die notwendigen Weisungen erteilt (Koordinator).
Fremdfirmenmitarbeiter auf sichere Durchführung der Arbeiten überwachen.
Beim Einsatz eigener Mitarbeiter in anderen Unternehmen obige Punkte mit dem Auftraggeber besprechen.