TRGS 504 - TR Gefahrstoffe 504

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Abschnitt 2 TRGS 504 - Begriffsbestimmungen (1)

Außer Kraft am 13. Dezember 2019 durch die Bek. vom 10. Oktober 2019 (GMBl S. 1330)

In dieser TRGS sind die Begriffe so verwendet, wie sie im "Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)" des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS), des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS) und des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) bestimmt sind 3. Im Übrigen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen.

2.1
Alveolengängiger und einatembarer Staub (A- und E-Staub)4

(1) Staub ist eine disperse Verteilung fester Stoffe in der Luft, entstanden insbesondere durch mechanische Prozesse, chemische Prozesse (z. B. Rauche) oder durch Aufwirbelung von verschüttetem Material. Unterschieden wird die alveolengängige (A-Fraktion, A-Staub) und die einatembare (E-Fraktion, E-Staub) Staubfraktion.

(2) Einatembar ist derjenige Massenanteil von Stäuben, der über die Atemwege aufgenommen werden kann. Alveolengängig ist derjenige Massenanteil von einatembaren Stäuben, der die Alveolen und Bronchiolen erreichen kann. Die einatembare (E) bzw. die alveolengängige (A) Fraktion werden entsprechend den Probenahmekonventionen nach DIN EN 481 bestimmt.

2.2
Mischstäube5

Mischstäube sind Stäube, die in der A- bzw. E-Fraktion Stoffe mit spezifischer Toxizität, z. B. mit erbgutverändernden, krebserzeugenden (Kategorie 1A, 1B), fibrogenen oder sensibilisierenden Wirkungen, enthalten bzw. solche Stäube, die bei Tätigkeiten auftreten, die nach TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 GefStoffV") eingestuft sind. Beispiele sind kristallines Siliciumdioxid oder Asbestfasern sowie als gesundheitsgefährdend eingestufte Metalle. Für diese Stoffe sind häufig gesonderte stoffspezifische Arbeitsplatzgrenzwerte, Biologische Grenzwerte oder Beurteilungsmaßstäbe für krebserzeugende Gefahrstoffe festgelegt.

2.3
Dosisbasiertes Überwachungskonzept

Das dosisbasierte Überwachungskonzept stellt ein von der üblichen schichtbezogenen Bewertung der Exposition abweichendes Bewertungsverfahren unter Heranziehung längerer Expositionszeiträume und Mittelung der Exposition über den betrachteten Zeitraum unter definierten Bedingungen dar.

2.4
Staubungsverhalten6

Staubungsverhalten ist die Eigenschaft von Materialien (Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen), bei einer bestimmten Art von Tätigkeit luftgetragene Stäube zu entwickeln und freizusetzen.

2.5
Lufttechnische Maßnahmen7

Lufttechnische Maßnahmen sind Maßnahmen zur Minderung der Exposition gegenüber luftfremden Stoffen am Arbeitsplatz. Dies sind Maßnahmen zur Erfassung der Stoffe an der Entstehungs oder Austrittsstelle (Bsp. Absaugung) und Maßnahmen der Arbeitsplatzlüftung, d. h. Verdrängung oder Verdünnung luftfremder Stoffe im Arbeitsbereich (Bsp. technische/maschinelle Lüftung oder freie/natürliche Lüftung).

2.6
Branchenübliche Verfahrens- und Betriebsweisen7

(1) Die branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen sind die in der Praxis genutzten und bewährten Kombinationen von Einzelmaßnahmen. Diese entsprechen nicht notwendigerweise dem Stand der Technik gemäß TRGS 460 "Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Standes der Technik" sie stellen aber die in der Praxis genutzten Kombinationen von Einzelmaßnahmen dar, um ein möglichst hohes von der jeweiligen Branche realisiertes Schutzniveau zu erreichen.

(2) Sie müssen mindestens den Anforderungen des Anhangs I Nr. 2.3 "Ergänzende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben" GefStoffV genügen.

Herkunft: TRGS 559 "Mineralischer Staub" und MAK-Werte-Liste.

Herkunft: TRGS 900 und bisherige Definitionen.

Herkunft: TRGS 559.

Herkunft: TRGS 460.