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Abschnitt 4.7 - Wichtige Unterlagen aufbewahren

Bemerkung des Betriebes:
Unterlagen, die der Unternehmer als Verantwortlicher im Arbeitsschutz zu erstellen oder einzuholen hat, sorgfältig aufbewahren. Hierzu zählen unter anderem:
-behördliche Genehmigungen und Erlaubnisse,
-Nachweis der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung,
-Ergebnisse vom Unternehmer zu veranlassender arbeitsmedizinischer Untersuchungen,
-Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung,
-Betriebsanweisungen,
-Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter,
-Nachweis der Unterweisungen
(siehe Baustein 3.4),
-Wartungs- und Prüfprotokolle,
-Unfallanzeigen.