Abschnitt 4.7 - Wichtige Unterlagen aufbewahren
Bemerkung des Betriebes: | |||
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• | Unterlagen, die der Unternehmer als Verantwortlicher im Arbeitsschutz zu erstellen oder einzuholen hat, sorgfältig aufbewahren. Hierzu zählen unter anderem: | ||
- | behördliche Genehmigungen und Erlaubnisse, | ||
- | Nachweis der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung, | ||
- | Ergebnisse vom Unternehmer zu veranlassender arbeitsmedizinischer Untersuchungen, | ||
- | Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, | ||
- | Betriebsanweisungen, | ||
- | Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, | ||
- | Nachweis der Unterweisungen (siehe Baustein 3.4), | ||
- | Wartungs- und Prüfprotokolle, | ||
- | Unfallanzeigen. |