Abschnitt 5.4 - 5.4 Brand- und Explosionsschutz

Brandschutz

  • Sind die im Betrieb verwendeten Feuerlöscher für die jeweiligen brennbaren Stoffe geeignet?

  • Ist die Anzahl an Feuerlöschern für die einzelnen Arbeitsbereiche ausreichend und sind diese geprüft?

  • Sind die Feuerlöscher und erforderlichenfalls Löschdecken schnell und leicht erreichbar und sind die Aufbewahrungsorte gekennzeichnet?

  • Befinden sich die Feuerlöscheinrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand und wurde die Handhabung von den Mitarbeitern geübt?

  • Sind die feuer- und explosionsgefährdeten Bereiche deutlich und dauerhaft gekennzeichnet (auch die Zugänge)?

  • Wird regelmäßig überprüft, ob brennbare Stoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden können?

  • Werden nur die unmittelbar für den Arbeitsprozess notwendigen Mengen leicht brennbarer Stoffe an den Arbeitsplätzen bereitgehalten und werden sie in dafür geeigneten und verschlossenen Behältern aufbewahrt?

bgi-568_abb15.jpg

Explosionsschutz

  • Werden im Unternehmen brennbare Stoffe verarbeitet (Beispiele: Lagern, Fördern, Um- und Abfüllen brennbarer Stoffe; Reinigen und Entfetten mit Lösemitteln; Verarbeiten lösemittelhaltiger Lacke, Pulverlackieren)?

  • Können diese brennbaren Stoffe durch ausreichende Verteilung in der Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden?

  • Kann die Menge des explosionsfähigen Gemisches zu Schäden führen bzw. gefährlich werden (Grenze ca. 10 l Gemisch)?

Bei Vorhandensein eines gefährlichen explosionsfähigen Gemisches muss (für bestehende Anlagen bis spätestens Ende 2005) ein Explosionsschutzdokument angefertigt und die entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen werden.

bgi-568_abb16.jpg

Brand- und Explosionsschutz sind nicht nur für Leben und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter unverzichtbar, sondern auch für die Existenz Ihres Betriebes. Die Unterweisung der Mitarbeiter sollte deshalb auf die Ver- und Gebote eingehen, die Regeln für den Brandfall vermitteln und Brandschutzübungen beinhalten. Sicherlich ist auch Ihre örtliche Feuerwehr gerne bereit, Sie hierbei zu unterstützen.

bgi-568_abb17.jpg

Weitere Informationen:

"Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" (BGR 104),

"Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (BGR 133),

"Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln" (BGR 180),

"Lackierer" (BGI 557),

"Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" (BGI 560),

"Brandschutz" (BGI 597-9),

"Lackierräume und -einrichtungen" (BGI 740) mit Muster für Explosionsschutzdokument,

"Elektrostatisches Beschichten" (BGI 764)