DGUV Grundsatz 301-004 - Qualifizierung von Personen für die Errichtung von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen sowie Randsicherungen

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Prüfung

Die Qualifizierung ist mit einer schriftlichen Prüfung abzuschließen.

Vor Beginn der Prüfung hat sich der oder die Prüfungsteilnehmende mit einem Lichtbildausweis auszuweisen und dem oder der Prüfenden zu bestätigen, dass er oder sie sich gesundheitlich in der Lage fühlt, an der Prüfung teilzunehmen.

Die Prüfung sollte mindestens 15, aber nicht mehr als 20 Fragen umfassen. Die Prüfungszeit beträgt hierbei maximal 45 min. Bewährt haben sich hier Fragebögen mit vorgegebenen Antworten (Multiple-Choice-Verfahren).

Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 Prozent der Höchstpunktzahl erreicht worden ist.

Bei Nichtbestehen muss die theoretische und praktische Qualifizierung erneut absolviert werden.

Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren.

Nach bestandener Prüfung erhält der oder die Teilnehmende ein Zertifikat.

Muster eines Zertifikats siehe Anlage 1.