DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.31 - 3.31 Stapellauf, Docken, Slippen und Arbeiten mit Verholwinden und Spillen

Bei Stapelläufen, Slipp- und Dockvorgängen kann die Stabilität, Standsicherheit und Tragfähigkeit des Schwimmkörpers und der Anlage beeinträchtigt werden. Hieraus resultierende, unkontrollierte Kräfte bergen ein hohes Gefahrenpotenzial für alle beteiligten Personen. Bei diesen Vorgängen muss mit Festmacherleinen umgegangen werden, die mit Verholwinden oder Spillen bewegt werden.

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Abb. 61 Ausdocken eines Kreuzfahrtschiffs

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

ccc_3649_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 214-011 "Festmachen von Seeschiffen",

  • DGUV Information 214-012 "Festmachen von Binnenschiffen"

Generell:
Die Gefährdungen und Maßnahmen bei der Tätigkeit "Arbeiten mit Verholwinden und Spillen" sind auch beim Docken, Stapellauf, Liften und Slippen gegeben!

ccc_3649_39.jpgAchtung: Beim Stapellauf, Docken, Slippen sowie bei Arbeiten mit Verholwinden und Spillen sind die Gefahrbereiche mit Absperreinrichtungen oder durch Sicherungsposten zu sichern!

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Abb. 62 Festmachen eines Schiffs an der Pier

Arbeiten mit Verholwinden und Spillen

Der Umgang mit Festmacherleinen, die mit Verholwinden oder Spillen bewegt werden, muss mit besonderer Aufmerksamkeit vorbereitet und durchgeführt werden. Sonst besteht die Gefahr schwerer Verletzungen, hervorgerufen durch Quetschungen, Einklemmen von Körperteilen oder Rückschlagen und Bersten von Leinen und Trossen.

ccc_3649_27.jpgGefährdungen

Achten Sie auf folgende Gefährdungen für Ihre Beschäftigten:

  • Aufenthalt von Personen in Rückschlagsbereichen

  • Quetschungen an Umlenkungen und durch Hineintreten in Buchten

  • Benutzung mangelhafter Festmacherleinen

  • Unklare oder missverständliche Kommunikation

  • Versagen von Winden und Spillen durch Ausfall der Energieversorgung

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen

ccc_3649_39.jpgAchtung: Beim Verholen mit Verholwinden oder Spillen müssen Maschinenführer oder Maschinenführerinnen die gesamte Seilführung einschließlich der angehängten Last beobachten, andernfalls müssen sie auf Anweisung von Vorgesetzten oder Sicherungsposten arbeiten.

  • Manöverstationen müssen aufgeklart und sauber sein. Festmacherleinen müssen an den dafür vorgesehenen Orten aufgeschossen und ausgelegt sein.

  • Alle Gegenstände, die nicht unmittelbar gebraucht werden, sind zu entfernen, um Stolpergefahren zu vermeiden.

  • Es dürfen nur intakte Festmacherleinen benutzt werden.

  • Beim Hieven von Festmacherleinen ist die Lose hinter der Hand der Person am Spillkopf so wegzubergen, dass sie nicht im Weg liegt und die Arbeiten behindert.

  • Es dürfen nur so viele Törns auf den Spillkopf genommen werden, dass keine Törns abspringen können. Deshalb muss mindestens 1 m Abstand vom Spillkopf gehalten werden.

  • Seile müssen immer mindestens 1 m von der möglichen Einzugsstelle (Poller, Klampe, Klüse oder Spill) geführt werden.

  • Seile müssen so geführt werden, dass keine Buchten entstehen, in die man hineintreten kann.

  • Beim Nachlassen von Seilen immer nachgreifen, niemals durch die Hand rutschen lassen.

  • Auf dem Poller den ersten Törn immer unter die "Nase" legen, damit kein Törn abspringen kann.

ccc_3649_39.jpgAchtung: Im Rückschlagbereich einer unter Last stehenden Festmacherleine oder eines Festmacherdrahts darf sich niemand aufhalten! Eine brechende Leine schwingt wie eine Peitsche und gefährdet im Gefahrenbereich befindliche Personen.

Docken

Beim Ein- und Ausdocken von Schwimmkörpern in Schwimmdocks ist insbesondere der Stabilität und Festigkeit Aufmerksamkeit zu schenken. Die Kommunikation zwischen Kapitän oder Kapitänin und Dockmeister oder Dockmeisterin ist hier von grundlegender Bedeutung.

ccc_3649_27.jpgGefährdungen

Achten Sie auf folgende Gefährdungen für Ihre Beschäftigten:

  • Kentern des Docks

  • Absturz ins Dock

  • Sturz ins Wasser

  • Schwebende Lasten

  • Quetschen durch Krantransport von Landgängen, Stützen und Arbeitskörben

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen

ccc_3649_39.jpgAchtung: Die Stabilitätsangaben und Festigkeitsunterlagen des Schiffs sind vor dem Dockvorgang einzuholen.

ccc_3649_30.jpgTipp: Lassen Sie die Leine mit Mitte-Dock-Markierung quer über das Dock spannen, um die Positionierung des Schwimmkörpers zu erleichtern.

ccc_3649_39.jpgAchtung: Die Kommunikation zwischen Kapitänin/Kapitän und Dockmeister/Dockmeisterin muss sichergestellt sein.

  • Beim Dockvorgang auf Schwimmdocks befindliche Krane gegen unbeabsichtigtes Bewegen sichern.

  • Ketten an Geländerunterbrechungen sofort nach Durchführen eines Seils wieder einhängen.

  • Bei Arbeiten auf Dockbänken oder anderen Absturzkanten ohne Geländer PSAgA verwenden.

  • Bei Arbeiten an der Wasserkante oder in Booten Rettungsweste benutzen.

  • Im Kran hängende Lasten immer mit Leinen führen.

Stapellauf

Sowohl Längs- als auch Querstapelläufe von der Helling erfordern diverse organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit sowohl der beteiligten Personen als auch der umliegenden Hafenanlagen nicht zu gefährden.

ccc_3649_27.jpgGefährdungen

Achten Sie auf folgende Gefährdungen für Ihre Beschäftigten:

  • Gefahr durch herabstürzende, umfallende Teile

  • Kollision des Schiffs mit Bauteilen im Bereich der Ablaufbahn

  • Wellenbildung

  • Rutschgefahr auf nassem oder glattem Untergrund

  • Absturz

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen

Zur Abwendung der vorgenannten Gefährdungen haben sich die nachfolgend aufgeführten Schutzmaßnahmen bewährt:

  • Legen Sie die Prüfintervalle für die Ablaufbahn und die befähigten Personen für die Prüfung fest.

  • Sorgen Sie dafür, dass vor dem Stapellauf, dabei und danach unbeteiligte Personen (Beschäftigte und Gäste) aus dem Gefahrenbereich ferngehalten werden.

  • Lassen Sie die Krängung des Schiffs vor dem Stapellauf, insbesondere beim Entfernen der letzten Pallen, kontinuierlich überprüfen.

ccc_3649_30.jpg Stellen Sie die Betriebsbereitschaft von Anker- und Verholwinden des Schiffs her.

  • Leiten Sie den Stapellauf erst auf das eindeutige Kommando des/der Verantwortlichen ein und legen Sie hierfür eindeutige Kommunikationswege fest.

  • Stellen Sie sicher, dass beim Stapellauf alle Personen an Bord namentlich erfasst sind und sich auf dem freien Deck aufhalten, sofern es Ihre Aufgabe zulässt.

  • Sorgen Sie dafür, dass alle Personen auf dem ablaufenden Schiff PSA gegen Ertrinken bestimmungsgemäß verwenden.

  • Sorgen Sie dafür, dass sich genügend Erste-Hilfe-Personal mit entsprechender Ausrüstung an Bord und an Land befindet.

  • Legen Sie bereits im Vorfeld die Kommunikation zwischen Schiff und Schleppern fest.

  • Lassen Sie Arbeitsboote erst besetzen, wenn eine Gefährdung durch Bewegung des Wassers (Wellen und Sog) ausgeschlossen ist.

  • Sorgen Sie dafür, dass bei Arbeiten an der Wasserkante und auf Arbeitsbooten Rettungswesten angelegt werden und Rettungsmittel bereitstehen.

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Abb. 63 Querslipanlage mit Binnenschiff

Lift- und Slipanlagen

Lift- und Slipanlagen ermöglichen ein kontrolliertes Bewegen von Schwimmkörpern in und aus dem Wasser.

ccc_3649_27.jpgGefährdungen

Achten Sie auf folgende Gefährdungen für Ihre Beschäftigten:

  • Sturz von Bord beim Betreten oder Verlassen des Schiffs

  • Rutschgefahr auf nassem oder glattem Untergrund. Glatte Bodenflächen für Transportsysteme bergen insbesondere im Winter ein erhebliches Unfallpotential.

  • Absturz durch ungesicherte Leiter

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen

Gegen die Gefahren können folgende Schutzmaßnahmen helfen:

  • Legen Sie die Prüfintervalle für die Lift-oder Slipanlage fest und veranlassen Sie Prüfungen durch eine befähigte Person.

  • Stellen Sie eine ausreichende Kommunikation zwischen Maschinenführung, Kapitän/Kapitänin und Leinen- bzw. Sicherungsposten sicher. Die eindeutige Verständigung zwischen Schiff und Schleppern ist ebenfalls obligatorisch.

  • Lift- oder Slipvorgang erst auf Kommando des/der Verantwortlichen einleiten.

  • Sorgen Sie dafür, dass die Maschinenführung die gesamte Anlage einschließlich der zu slippenden Last beobachten kann und nur auf Anweisung des/der Verantwortlichen arbeitet.

  • Die Einhaltung eines Mindestabstands von 0,50 m bis zu einer Höhe von mindestens 2,00 m zwischen den seitlich am weitesten ausladenden Teilen von Slipwagen und festen Gegenständen ist notwendig, damit Beschäftigte auf der jeweiligen Standfläche nicht gefährdet werden.

  • Stellen Sie möglichst Treppen zum Betreten und Verlassen des Schiffes zur Verfügung. Ist der Einsatz von Leitern als Verkehrsweg unumgänglich, müssen sie gegen Wegrutschen gesichert werden.

  • Bei Arbeiten an der Wasserkante müssen Rettungswesten bestimmungsgemäß verwendet und Rettungsmittel bereitgestellt werden.