DGUV Information 202-108 - Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum

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Abschnitt 4 - 4 Versicherungsschutz und Vorgehen bei einem Unfall

Schülerinnen und Schüler sind während der Betriebspraktika durch die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung geschützt. Sie sind bei dem für die Schule zuständigen Unfallversicherungsträger versichert und nicht bei der für den jeweiligen Praktikumsbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft. Ob auch ein freiwilliges Ferienpraktikum oder eine so genannte "Schnupperlehre" unter diese Regelung fällt, hängt davon ab, inwieweit es sich um eine von der Schule initiierte oder organisatorisch betreute Schulveranstaltung handelt. Unfälle während des Praktikums sind dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Das hat z. B. Konsequenzen für alle Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit Unfällen während des Betriebspraktikums. Ansprechpartner für die allgemeinbildenden Schulen ist der jeweils zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Für die Schülerinnen und Schüler ergibt sich aus den versicherungsrechtlichen Regelungen, dass sie

  • unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen,

  • über jeden Unfall - sei es auf dem Wege zur oder von der Praktikumsstelle oder im Praktikumsbetrieb - unverzüglich die Schule informieren müssen und

  • die gleichen Regeln zu beachten haben wie beim Schulbesuch (z. B. die Wahl des direkten Weges zwischen Wohnung und Praktikumsstätte oder kein unerlaubtes Entfernen vom Betriebsgelände während der Arbeitszeit).

Das Prinzip der Unfallmeldung ist in Abbildung 8 dargestellt. Für die Unfallverhütung in den Betrieben gelten neben den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften die spezifischen Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung für eben diesen Betrieb, also die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ebenso wie branchen- oder betriebsspezifische Unfallverhütungsvorschriften. Zu Beginn ihres Praktikums werden die Schülerinnen und Schüler daher durch den Betrieb über die für "ihren" Betrieb geltenden Vorschriften und Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit informiert - im Praktikum unterliegen auch sie diesen Unfallverhütungsvorschriften. Für Sachschäden gelten unterschiedliche Regelungen. Informationen dazu enthalten die landesspezifischen Regelungen (siehe Kapitel 5.2).

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Abb. 7
Jeder Unfall muss der Schule gemeldet werden

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Abb. 8
Ablaufschema einer Unfallmeldung