Abschnitt 3.3.12 BGR/GUV-R 194 - 3.3.12 Kombination von mehreren Persönlichen Schutzausrüstungen
Wesentliche Kombinationen sind das gleichzeitige Benutzen von:
Industrieschutzhelmen,
Augenschutz,
Atemschutz,
Schutzkleidung
und
Gehörschutz.
Es gibt geeignete und geprüfte Kombinationen aus Kapselgehörschützern und Industrieschutzhelmen. Bei anderen PSA-Arten ist die Verwendung von Gehörschutzstöpseln angezeigt.