Abschnitt 25.2 - 25.2 Druckbegrenzung beim Verdichten
Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Verdichten von Sekundärsprengstoffen, die gegen mechanische Beanspruchung nicht empfindlicher sind als Tetryl, im Arbeitsraum nur dann erfolgt, wenn der Anpressdruck kleiner als 10 MPa ist.