TRD 304 - TR Dampfkessel 304

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6 TRD 304 - Berechnungstemperatur t (1)

Als Berechnungstemperatur ist einzusetzen:

  • bei nicht befeuerter Wand:
    die Dampftemperatur

  • bei gegen Feuergase abgedeckter Wand:
    die Dampftemperatur + 20 °C

  • bei von Feuergasen berührter Wand:
    die Dampftemperatur + 50 °C

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)