Abschnitt 3.2 - 3.2 Beschäftigte auf den Einsatz vorbereiten
Im Rahmen der Einsatzvorbereitung werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die zwischen Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen abgestimmten Inhalte bei Einsatz der Beschäftigten der Zeitarbeit auch wirksam werden können. Hier gibt es für beide Seiten einiges zu tun, damit die Einsätze gelingen können.
Rechtliche Grundlagen |
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Einsatzbetrieb
Bevor die Beschäftigten der Zeitarbeit ihre Tätigkeit bei Ihnen aufnehmen, berücksichtigen Sie folgende Punkte:
Die Beschäftigten der Zeitarbeit sollen sich willkommen fühlen und sicher ihren Arbeitsplatz im Betrieb erreichen. Informieren Sie deshalb Pforte und Empfang darüber, welche Beschäftigten der Zeitarbeit wann eintreffen und wo sie tätig werden sollen. So können Sie die Beschäftigten sicher zu ihren Arbeitsplätzen weiterleiten.
Informieren Sie Betriebsarzt/Betriebsärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte über den Einsatz der Beschäftigten der Zeitarbeit.
Veranlassen Sie die durch Ihren Betrieb vorgesehene arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge und bieten Sie die vorgesehene Angebotsvorsorge an.
Veranlassen Sie vorgesehene Eignungsuntersuchungen.
Informieren Sie die Verantwortlichen in den betreffenden Abteilungen und die Beschäftigten rechtzeitig darüber, dass Beschäftigte der Zeitarbeit eintreffen.
Legen Sie fest, wer gegenüber den Beschäftigten der Zeitarbeit weisungsbefugt ist.
Die Verantwortlichen der Abteilungen, in denen die neuen Beschäftigten der Zeitarbeit tätig werden, bereiten diese auf ihren Einsatz vor. Dafür kennen sie die tätigkeitsbezogenen und arbeitsschutzrelevanten Inhalte des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit Arbeitsschutzvereinbarung.
Händigen Sie die für die Tätigkeit erforderliche PSA, die Sie selbst zur Verfügung stellen, den Beschäftigten aus und unterweisen sie in deren Handhabung.
Prüfen Sie, ob die vereinbarte/n
PSA den Beschäftigten zur Verfügung gestellt wurde,
Pflichtvorsorge durchgeführt und Angebotsvorsorge angeboten wurden.
erforderlichen Eignungsuntersuchungen durchgeführt wurden und die Eignung bescheinigt wurde.
Unterweisen Sie die Beschäftigten arbeitsplatzbezogen über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und die dagegen getroffenen Schutzmaßnahmen (siehe auch 3.3).
Vorhandene Einarbeitungsprogramme werden für die Beschäftigten der Zeitarbeit ebenso berücksichtigt wie für Stammbeschäftigte.
Legen Sie die erforderliche Anlernzeit/Einarbeitungszeit für die Beschäftigten der Zeitarbeit unter Berücksichtigung der Tätigkeit, der Erfahrungen des Mitarbeiters und der Gefährdungen fest.
Zur leichteren Integration der Beschäftigten der Zeitarbeit haben sich "Patenmodelle" bewährt. Aus dem Kreis der Stammbeschäftigten werden Patinnen und Paten benannt, die außerhalb der Vorgesetztenstruktur erste Ansprechpersonen für die Beschäftigten der Zeitarbeit sind.
Zeitarbeitsunternehmen
Arbeitsschutzrelevante Inhalte der Abstimmung mit dem Einsatzbetrieb halten Sie auftragsbezogen in der Arbeitsschutzvereinbarung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages fest (siehe Anhang). Berücksichtigen Sie dabei mindestens folgende Punkte:
Tätigkeit und besondere Merkmale der Tätigkeit
Für die Tätigkeit erforderliche Qualifikation
Arbeitsplatz/Arbeitsbereich
Bereitstellung der Gefährdungsbeurteilung
Erforderliche PSA
Erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge
Eignungsuntersuchungen
Unterweisung am Tätigkeitsort
Erste Hilfe
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Sicherheitsbeauftragte
Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Arbeitsplatzbesichtigung
Maßnahmen bei Umsetzung der Beschäftigten
Für die Einsätze haben Sie unter Berücksichtigung der ermittelten Tätigkeits- und Qualifikationsanforderungen Beschäftigte ausgewählt, die den Anforderungen hinsichtlich des geforderten Profils entsprechen. Sie bereiten die Beschäftigten nun auf ihren Einsatz vor. Dazu gehört:
Die Durchführung einer Grundunterweisung bei Neueinstellungen (siehe 3.3).
Einsatzbesprechung mit tätigkeitsspezifischer Unterweisung (siehe 3.3).
Beschreibung der Arbeitsaufgabe und des Arbeitsumfeldes.
Informationen zu den Kontaktpersonen im Einsatzbetrieb.
Informationen zu den Arbeitszeiten sowie
eine Wegbeschreibung zur Arbeitsstätte.
Entsprechend der Abstimmung mit dem Einsatzbetrieb:
Veranlassung arbeitsmedizinischer Pflichtvorsorge vor Tätigkeitsbeginn, An gebot von Angebotsvorsorge
Veranlassung von Eignungsuntersuchungen vor Tätigkeitsbeginn
Aushändigung der PSA
Hinweis auf arbeitsmedizinische Vorsorge und PSA, die vom Einsatzbetrieb durchgeführt bzw. bereitgestellt wird.