DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Prüfbefund

Der Rettungskorb ist betriebssicher, wenn

  • alle bei der Sichtprüfung überprüften Teile keine Mängel aufgewiesen haben,

  • alle bei der Funktionsprüfung überprüften Teile betriebsfähig waren, richtig angesprochen haben, wirksam waren, richtig angezeigt haben und gut erkennbar waren und

  • nach der Belastungsprüfung keine bleibenden Formveränderungen bzw. an Schweißnähten keine Risse oder Veränderungen feststellbar sind.

Prüfnachweis führen.