Abschnitt 3.3 - 3.3 Prüfbefund
Der Rettungskorb ist betriebssicher, wenn
alle bei der Sichtprüfung überprüften Teile keine Mängel aufgewiesen haben,
alle bei der Funktionsprüfung überprüften Teile betriebsfähig waren, richtig angesprochen haben, wirksam waren, richtig angezeigt haben und gut erkennbar waren und
nach der Belastungsprüfung keine bleibenden Formveränderungen bzw. an Schweißnähten keine Risse oder Veränderungen feststellbar sind.
Prüfnachweis führen.