DGUV Information 208-048 - Sicherung palettierter Ladeeinheiten

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Abschnitt 1 - 1 Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) in Verbindung mit der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte". Allgemein gilt, dass beim Lagern und Stapeln darauf zu achten ist, dass die Belastung sicher aufgenommen werden kann. Ferner sind Lager und Stapel so zu errichten und zu erhalten, dass niemand durch herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände oder durch ausfließende Stoffe gefährdet wird und Lager und Stapel gegen äußere Einwirkungen so geschützt sind, dass keine gefährlichen chemischen oder physikalischen Veränderungen des Lagergutes eintreten und Verpackungen in ihrer Haltbarkeit nicht angegriffen werden können.

Die DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" enthält neben Bau- und Ausrüstungsbestimmungen für Lagereinrichtungen und -geräte auch Bestimmungen für den Betrieb von Lagergeräten, wie z. B. Paletten und Stapelhilfsmitteln.

Entsprechend der DGUV Regel 108-007 sind für Lagergeräte Betriebsanweisungen zu erstellen und den Beschäftigten bekanntzugeben. Die Verpflichtung zur Unterweisung von Personen hinsichtlich der mit den Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen ergibt sich auch aus § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention".

Hinweise zur Sicherung von Ladeeinheiten sind auch in folgenden VDI-Richtlinien enthalten:

  • VDI 3968 Blatt 1 "Sicherung von Ladeeinheiten; Anforderungsprofil"

  • VDI 3968 Blatt 2 "Sicherung von Ladeeinheiten; Organisatorisch-technische Verfahren"

  • VDI 3968 Blatt 3 "Sicherung von Ladeeinheiten; Umreifen"

  • VDI 3968 Blatt 4 "Sicherung von Ladeeinheiten; Schrumpfen"

  • VDI 3968 Blatt 5 "Sicherung von Ladeeinheiten; Stretchen"

  • VDI 3968 Blatt 6 "Sicherung von Ladeeinheiten; Sonstige Verfahren"

Ergänzend sei auch auf folgende Bestimmungen hingewiesen, die beim Transport von palettierten Ladeeinheiten mit Flurförderzeugen, Fahrzeugen und Kranen zu beachten sind:

  • DGUV Vorschrift 68 und 69 "Flurförderzeuge"

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

  • DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane"

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Nützliche Hinweise zur Sicherung der Ladung von Fahrzeugen enthält außerdem das Handbuch DGUV Information 214-003 "Ladungssicherung auf Fahrzeugen".

Neben den genannten Vorschriften können auch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (TRGS 510) für die Sicherung von Lagergut von Bedeutung sein. Darin sind auch Ausführungen zum Ein- und Auslagern, zum Transportieren innerhalb des Lagers sowie zum Beseitigen freigesetzter Gefahrstoffe enthalten.