Abschnitt 14.9 - 14.9 Anforderungen an Absaugrohre
Die Absaugrohre der einzelnen Kessel dürfen nicht miteinander in Verbindung stehen und müssen leicht zu reinigen sein.
Siehe auch Abschnitt 4.3.4 in Teil II-1 dieser Regel.
Die Absaugrohre der einzelnen Kessel dürfen nicht miteinander in Verbindung stehen und müssen leicht zu reinigen sein.
Siehe auch Abschnitt 4.3.4 in Teil II-1 dieser Regel.