Abschnitt 6 - 6 Arbeiten an Tankwagen ohne Zündquellen
Wie bei anderen Fahrzeugen müssen auch an Behälterfahrzeugen (Tankwagen) Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, bei denen keine Zündquellen vorhanden sind.
In den Werkstätten werden jedoch nicht ex-geschützte elektrische Handwerkszeuge und funkenreißende Werkzeuge verwendet. Deshalb besteht immer die Gefahr, dass bei Arbeiten an Tankwagen doch ein entzündbares Dampf-Luftgemisch gezündet wird.
Dies kann man mit folgenden Maßnahmen verhindern:
Es dürfen nur entgaste oder mit gültigem Gasfreiheitsattest versehene Fahrzeuge in Werkstätten eingebracht werden.
Wenn nicht entgaste oder entleerte Fahrzeuge in die Werkstatt eingebracht werden, muss mit Gaswarngeräten geprüft werden, ob entzündbare Gase der Kategorie 1 bis 3 (CLP-Verordnung EG 1272/2008) vorhanden sind bzw. entstehen. Die Gaswarngeräte müssen vor Erreichen der unteren Explosionsgrenze optisch oder akustisch Alarm geben.
Nicht entgaste oder entleerte Tankwagen müssen in einen besonderen Pflegeraum eingebracht werden, der explosionsgeschützt sein muss.