Abschnitt 1 TRG 701 - Geltungsbereich (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
1.1 Diese Richtlinie gilt für das Verfahren der Bauartzulassung nach § 22 DruckbehV von
- 1.
Druckgaskartuschen mit einem Rauminhalt (Nettofassungsraum) von mehr als 220 cm3,
- 2.
Halterungen und Entnahmeeinrichtungen für Druckgaskartuschen nach Ziffer 1.
1.2 Es wird hingewiesen auf