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Abschnitt 7.3 - 7.3 Anschlagmittel

Für das Anschlagen von Lasten mit Ketten, Drahtseilen oder Hebebändern bzw. -schlingen kann die Tragfähigkeit dieser Anschlagmittel aus der Kennzeichnung (Abbildung 27) oder den Belastungstabellen entnommen werden. Die Belastungstabellen (DGUV Information 209-021) sollten auf der Baustelle vorliegen und gehören zum unverzichtbaren Informationsmaterial des Anschlagpersonals.

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Abb. 27
Hebeband mit Kennzeichnung

Folgende Hinweise sind unter anderem für den sicheren Transport mit Anschlagmitteln zu beachten:

Anschlagmittel:

  • Nicht über die zulässige Belastung beanspruchen.

  • Nicht mit einem Neigungswinkel von mehr als 60° einsetzen.

  • Nicht durch Knoten verbinden (verlängern oder verkürzen).

  • Nicht über scharfe Kanten ziehen oder Kantenschutz verwenden (Zwischenlagen aus Holz, Kantenschoner oder Rohrhalbschalen einsetzen).

  • In Form von Ketten nur mit den dafür vorgesehenen Ketten-Verbindungsgliedern zusammenfügen (dafür weder Draht noch Schrauben verwenden).

  • Bei Beschädigungen nicht weiterverwenden und zuverlässig aus dem Verkehr ziehen.

Das Umschlingen einer Last mit dem Tragmittel eines Hebezeugs (z. B. Winden- oder Kranseil) ist nicht zulässig. Tragmittel sind keine Anschlagmittel!

Anschlagmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Unabhängig hiervon müssen Nutzer und Nutzerinnen vor dem jeweiligen Gebrauch das Seil, die Kette oder das Hebeband einer Sichtprüfung unterziehen und sich davon überzeugen, dass ihr "Werkzeug" in Ordnung ist. Durch Einwirkung äußerer Gewalt, Überlastung oder Witterung seit der letzten regelmäßigen Prüfung können Anschlagmittel inzwischen so beschädigt worden sein, dass ihre Weiterverwendung zum Bruch des Seils oder der Kette und zum Absturz von Lasten führen kann.

Ketten sind z. B. ablegereif bei:

  • mechanischen Beschädigungen durch Quetschung, Einkerbung oder Rissbildung,

  • Deformation durch Verbiegen, Verdrehen oder Eindrücken, Dehnung durch Überlastung,

  • Längung einzelner Kettenglieder oder der ganzen Kette um 5 % oder mehr,

  • Abnahme der Gliedstärke an irgendeiner Stelle um mehr als 10 % (Verschleiß).

Stahldrahtseile als Anschlagmittel sind z. B. ablegereif bei:

  • Bruch einer Litze,

  • Knicken, Quetschungen, Aufdoldungen, Kinken (Klanken), Rostschäden, z. B. Korrosionsnarben,

  • starker Abnutzung der Seilendverbindung, z. B. der Presshülse, des Spleißes, heraustretender oder beschädigter Hanfeinlage.

Hebebänder und Rundschlingen sind z. B. ablegereif bei:

  • Verformung durch Wärme, z. B. durch heiße Oberflächen oder Strahlung,

  • Beschädigung der Ummantelung,

  • Einfluss aggressiver Stoffe, wie Säuren, Laugen oder Lösemittel.

Zubehörteile, wie Haken, Ösen und Beschlagteile an Seilen, Ketten und Hebebändern, sind z. B. ablegereif bei:

  • mechanischen Beschädigungen durch Quetschung, Einkerbung, Rissbildung und

  • Deformation durch Verbiegen, Verdrehen oder Eindrücken, z. B. Maulöffnung eines Hakens um 10 % erweitert.

Weitere Informationen enthalten zum Beispiel:

  • DGUV Regel 109-005

    "Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen"

  • DGUV Regel 109-006

    "Gebrauch von Anschlag-Faserseilen"

  • DGUV Information 201-030

    "Merkblatt für Seile und Ketten als Anschlagmittel im Baubetrieb"

  • DGUV Information 209-021

    "Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaser-hebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen"

  • DGUV Information 209-061

    "Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern"