Abschnitt 3.1 - 3 Grundlagen zur Schallabsorption und deren Einfluss auf den Schalldruckpegel
3.1 Schallabsorption
Abb. 3.1 Aufspalten der Schallenergie beim Auftreffen auf eine Begrenzungsfläche (schraffiert):
(1) Auftreffende Schallenergie,
(2) Reflektierter Schall,
(3) Absorbierter Schall,
(4) Transmittierter Schall,
(5) Fortgeleiteter Körperschall.
Innerhalb von Räumen wird die Ausbreitung des Luftschalls (1) und damit der Abfluss der Schallenergie durch die Raumbegrenzungsflächen sowie durch Maschinen und andere Einrichtungsgegenstände behindert. Abbildung 3.1 zeigt, wie sich die gesamte Schallenergie (1) an einer Begrenzungsfläche aufspaltet. Dabei wird der Luftschall teilweise reflektiert (2), absorbiert (3), transmittiert (4) und als Körperschall fortgeleitet (5). Durch Körperschallfortleitung kann an anderer Stelle wiederum Luftschall emittiert werden. Der absorbierte Anteil (3) wird im Material in Wärme umgewandelt.
Das Verhältnis von absorbierter Schallenergie (3) zu auftreffender Schallenergie (1) wird als Schallabsorptionsgrad α bezeichnet:
So bedeutet z. B. α = 0,5, dass 50 % der Schallenergie absorbiert werden. Bei α = 1,0 wird die auftreffende Schallenergie vollständig absorbiert. Schallabsorptionsgrade von mehr als 1 (α > 1,0) sind nach der Definition nicht möglich, weil nicht mehr Schallenergie absorbiert werden kann, als überhaupt auf das Material auftrifft. Bei strikter Anwendung der Messnormen zur Bestimmung des Schallabsorptionsgrades können sich jedoch rein rechnerisch auch etwas größere Schallabsorptionsgrade ergeben, z. B. aufgrund systematischer Messfehler. In entsprechenden Prüfprotokollen sind deshalb ggf. auch Schallabsorptionsgrade von mehr als 1 ausgewiesen.