Abschnitt 1.1 - 1 Anwendungsbereich
1.1 Der Teil II-6 gilt für die
Betriebsteile eines Betriebes, in denen feste einheitliche Sprengstoffe mittels Nitrierverfahren hergestellt, verarbeitet, bearbeitet und im Zusammenhang mit den genannten Tätigkeiten untersucht, erprobt, vernichtet, befördert, aufbewahrt oder wiedergewonnen werden.