§ 24 - Kennzeichnung
An Gasumsetzern, Winderhitzern, Staubabscheidern und Gichtgasreinigungsanlagen, die mit einem Betriebsüberdruck von größer als 0,5 bar betrieben werden, müssen folgende Angaben dauerhaft angebracht sein:
Hersteller oder Lieferer,
Fabriknummer,
Baujahr,
zulässiger Betriebsüberdruck des Druckraumes,
Inhalt des Druckraumes.