Abschnitt 3 - 3 Zur Prüfung befähigte Person
Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, eine geeignete Person auszuwählen, die die regelmäßige beziehungsweise die interne Prüfung der Regale vornimmt.
Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, eine geeignete Person auszuwählen, die die regelmäßige beziehungsweise die interne Prüfung der Regale vornimmt.