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Abschnitt 5 - 5 Gefährdungsermittlung

Liegen keine Informationen über den Gefährdungsgrad bzw. über die Laserklasse des Systems vor, oder soll das System im Labor bei der Montage oder Herstellung nicht mit allen Sicherheitseinrichtungen, z.B. Automatische Leistungsverringerung, betrieben werden, müssen der Gefährdungsbereich ermittelt und angepasste Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 6 umgesetzt werden.

Die Gefährdungsermittlung ist nach § 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1 / GUV-V A1) zu dokumentieren.