TRG 270 - TR Druckgase 270

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Abschnitt 1 TRG 270 - Geltungsbereich (1)

1.1 Diese TRG gilt für das Kennzeichnen der Druckgasbehälter.

Diese TRG gilt nicht für das Kennzeichnen von

  • Druckgasbehältern für Acetylen,

  • Druckgaspackungen,

  • Druckgaskartuschen.

Für das Kennzeichnen von Druckgasbehältern, für die eine EWG-Bauartzulassung erteilt worden ist, gilt diese TRG nur soweit, als es sich um Kennzeichen handelt, die den von der EWG-Bauartzulassung erfaßten Bereich nicht betreffen.

1.2 Diese TRG findet Anwendung, soweit in anderen Technischen Regeln nichts anderes festgelegt ist.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)