Abschnitt 4.1 - 4.1 Allgemeine Anforderungen
Für die Aufstellung von EGU werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
eine detaillierte Beschreibung des Arbeitsverfahrens und der Tätigkeiten einschließlich der vorhandenen Schutzmaßnahmen;
Art und Menge der eingesetzten Stoffe, gegebenenfalls Angaben zu den Emissionsquellen;
die genaue Beschreibung des Anwendungsbereiches für das Arbeitsverfahren;
die zugehörige Arbeitsanweisung für die Beschäftigten einschließlich Verhalten bei Störungen;
Ergebnisse durchgeführter Ermittlungen, Expositionsbeschreibungen oder Messberichte, z. B. gemäß der TRGS 402;
Vergleich mit den Beurteilungsmaßstäben, inkl. Quellenangabe für den jeweiligen Beurteilungsmaßstab (z. B. TRGS 900, MAK- und BAT-Werte-Liste - Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen und Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte [14]);
eine statistische Auswertung der Ermittlungsergebnisse;
eine zusammenfassende Bewertung der Schutzmaßnahmen.
Bei der Aufstellung von EGU sind folgende Aspekte zu den Schutzmaßnahmen zu beachten:
das Minimierungs- und das Substitutionsgebot sowie die Verpflichtung zur Beachtung der Rangordnung der Schutzmaßnahmen (Substitution, Technische, Organisatorische und Persönliche Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip));
besondere Technische Regel der Ausschüsse für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und Gefahrstoffe (AGS), insbesondere die TRGS 420 zu verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK);
dermale, inhalative und/oder orale Gefährdungen;
die physikalisch-chemischen Gefährdungen bis hin zum Verhindern von Zündquellen und explosionsfähiger Atmosphäre.