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Abschnitt 2.1 - Gefährdungsbeurteilung planen

Bemerkung des Betriebes:
Informationen Ihres Unfallversicherungsträgers anfordern (Gefährdungskataloge, SicherheitsChecks, Prüflisten oder sonstige Arbeitshilfen).
Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung festlegen, z.B. Zeitplan, Benennung geeigneter Personen für die Durchführung.
Anlässe für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sind z.B:
-Erstbeurteilung bestehender bzw. neuer Arbeitsplätze,
-Einsatz neuer Maschinen, Geräte, Einrichtungen, Stoffe und Arbeitsverfahren,
-wesentliche Änderungen von Arbeits- und Verkehrsbereichen, Tätigkeitsabläufen, Arbeitsorganisation,
-Unfälle, Beinaheunfälle, Berufskrankheiten oder
-Erkrankungen, bei denen eine betrieblich bedingte Ursache vermutet werden kann.