TRAC 204 - TR Acetylenanlagen 204

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2 TRAC 204 - Begriffsbestimmungen (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

2.1 Acetylenleitungen nach Druckstufen

2.1.1 Niederdruckleitungen (ND-Leitungen) sind Leitungen, bei denen der zulässige Betriebsüberdruck nicht mehr als 0,2 bar beträgt.

2.1.2 Mitteldruckleitungen (MD-Leitungen) sind Leitungen, bei denen der zulässige Betriebsüberdruck mehr als 0,2 bar, aber nicht mehr als 1,5 bar beträgt.

2.1.3 Hochdruckleitungen (HD-Leitungen) sind Leitungen, bei denen der zulässige Betriebsüberdruck mehr als 1,5 bar beträgt.

2.2 Acetylenleitungen nach Zweckbestimmungen

2.2.1 Werksleitungen

Werksleitungen sind Leitungen, die den Bereich des Werksgeländes nicht überschreiten.

2.2.2 Verbindungsleitungen

Verbindungsleitungen sind Leitungen, die zwar den Bereich eines Werksgeländes überschreiten, aber Anlagen miteinander verbinden, die in engem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen.

2.2.3 Fernleitungen

Fernleitungen sind Leitungen, die den Bereich eines Werksgeländes überschreiten und nicht Verbindungsleitungen sind.

2.2.4 Abblaseleitungen

Abblaseleitungen sind Rohrleitungen, durch die Acetylen beim Ansprechen von Sicherheitsventilen oder Berstscheibensicherungen oder bei anderen Entlastungsvorgängen gefahrlos ins Freie geleitet werden soll.

2.3 Sonstige Begriffsbestimmungen

2.3.1 Technisch reines Acetylen

Als technisch reines Acetylen gilt - unabhängig von der Herstellungsart - Acetylen, das in seinem Acetylengehalt dem aus Calciumcarbid erzeugten Acetylen (Entwicklergas) entspricht.

2.3.2 Chemisches Herstellungsverfahren

Als chemisches Herstellungsverfahren gilt jedes Verfahren, nach dem technisch reines Acetylen hergestellt wird, ausgenommen das Verfahren zur Erzeugung von Acetylen aus Calciumcarbid.

2.3.3 Chemischer Verarbeitungsprozeß

Als chemischer Verarbeitungsprozeß gilt jeder Prozeß, bei dem Acetylen chemisch umgesetzt wird, ausgenommen Prozesse, bei denen Acetylen als Brenngas verwendet wird.

2.3.4 Zulässiger Betriebsüberdruck

Zulässiger Betriebsüberdruck ist der höchste Druck, bei dem die Acetylenleitung betrieben werden darf.

2.3.5 Entnahmestellen

Entnahmestellen sind die Stellen von Verteilungsleitungen, an denen das Acetylen z.B. aus fest verlegten Rohrleitungen entnommen wird, um in der Regel mittels Schlauchleitung dem Verbrauchsgerät zugeführt zu werden.