TRD 612 - TR Dampfkessel 612

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Abschnitt 1 TRD 612 - Geltungsbereich (1)

1.1 Diese TRD gilt für die Beschaffenheit des Wassers, mit dem Heißwassererzeuger der Gruppen II bis IV betrieben werden

Diese TRD bezieht sich auf die der DampfkV (1) unterliegenden wasserberührten Teile von Heißwassererzeugern, d.h. Wärmeerzeuger, Druckausdehnungsgefäß und deren Verbindungsleitungen (3).

1.2 Diese TRD gilt nicht für Heißwassererzeuger der Gruppe I, elektrisch beheizte Heißwassererzeuger und Heißwassererzeuger aus Nichteisenmetallen sowie aus austenitischen Stählen, insbesondere im befeuerten bzw. beheizten Bereich.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(3) Amtl. Anm.:

Richtlinien, die auch Anlagenteile außerhalb des Geltungsbereiches der DampfkV betreffen, siehe VdTÜV-Merkblatt TCh 1466/AGFW-Merkblatt 5/15: ",Richtlinien für das Kreislaufwasser in Heißwasser- und Warmwasserheizungsanlagen (Industrie- und Fernwärmenetze)" sowie VGB-Merkblatt M 410N: "Qualitätsanforderungen an Fernheizwasser"
Bezugsquellen:
VdTÜV-Merkblatt: Verlag TÜV Rheinland, Postfach 90 30 60, 51123 Köln
VGB-Merkblatt: VGB-Kraftwerkstechnik GmbH, Postfach 103932, 45039 Essen