TRD 401 - TR Dampfkessel 401

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Abschnitt 2 TRD 401 - Begriffsbestimmungen (1)

2.1 Durchlauf-Dampferzeuger ohne oder mit Abscheidebehälter sind Wasserrohr-Dampferzeuger, bei denen der Durchlauf des Wassers von der Speisepumpe bewirkt und das Wasser bei einmaligem Durchlauf ganz oder größtenteils verdampft wird.

2.2 Zwangumlauf-Dampferzeuger sind Wasserrohr-Dampferzeuger, in denen das zu verdampfende Wasser mit Pumpen umgewälzt wird.

2.3 Abhitze-Dampferzeuger sind Dampferzeuger, in denen Wärme ausgenutzt wird. die nicht zum Zwecke der Beheizung des Dampferzeugers erzeugt worden ist.

2.4 Elektroden-Dampferzeuger sind Dampferzeuger, in denen Wasser zwischen Elektroden erhitzt und verdampft wird.

2.5 Überhitzer sind Bauteile, in denen Dampf über die zu dem jeweiligen Druck gehörende Sattdampftemperatur erhitzt wird. Zwischenüberhitzer sind Überhitzer, in denen teilweise entspannter Dampf erneut überhitzt wird.

2.6 Zulässiger Betriebsüberdruck ist der höchste Dampfüberdruck. mit dem der Dampferzeuger nach der Erlaubnis oder nach der Bauartzulassung betrieben werden darf. Dieser Druck ist im Dampfraum des Dampferzeugers gegebenenfalls vor Eintritt des Dampfes in den Überhitzer, bei Durchlauf-Dampferzeugern am Austritt aus dem Dampferzeuger, zu messen.

2.7 Wandungen von Dampferzeugern (2) sind die Wandungen der Dampf- und der Wasserräume. die zwischen den Absperreinrichtungen des Dampferzeugers in den Eintritts-. Austritts- und Ablaßleitungen liegen. Die Gehäuse der Absperreinrichtungen gehören zu den Wandungen (3).

2.8 Zulässige Dampferzeugung ist der höchste im Dauerbetrieb erzeugbare Dampfmassenstrom, mit dem der Dampferzeuger nach der Erlaubnis oder der Bauartzulassung bei vorgesehenem Dampfzustand betrieben werden darf.

2.9 Absinkdauer ist die Zeit. in welcher der Wasserspiegel bei unterbrochener Speisung und bei der zulässigen Dampferzeugung vom niedrigsten Wasserstand (NW) auf den höchsten Feuerzug (HF) absinkt. d. h.

INW/HF
t =--------[min]
D × v'

Dabei bedeuten:

tAbsinkdauerin min
INW/HFWasserinhalt des Dampferzeugers zwischen dem niedrigsten Wasserstand und dem höchsten Feuerzugin m3
Dzulässige Dampferzeugungin kg/min
v'spezifisches Volumen des Wassers bei Sattdampftemperaturin m3/kg

2.10 Regler sind Einrichtungen, die den Angleich der zu regelnden Größe (z. B. Wasserstand. Druck. Temperatur) an einen vorgegebenen Sollwert bewirken.

2.11 Begrenzer sind Einrichtungen, die bei Über- bzw. Unterschreiten eines festgesetzten Grenzwertes die Beheizung des Dampferzeugers abschalten und verriegeln.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Dazu gehören auch die Wandungen nicht absperrbarer Vorverdampfer.

(3) Amtl. Anm.:

Umwälzpumpen. die saug- und druckseitig vom Dampfkessel und/oder Überhitzer absperrbar sind und die nicht betriebsmäßig. d. h. nicht zur Aufrechterhaltung des normalen Kesselbetriebes benötigt werden, sind nicht als Kesselteil (Kesselwandung). sondern als Teil der Dampfkesselanlage anzusehen.