DGUV Information 202-107 - Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule Bewegungserlebnisse und Sicherheit am und im Wasser

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Abschnitt 5.7 - 5.7 Organisation des Schwimmunterrichts

Für den Schwimmunterricht sind verschiedene organisatorische Vorbereitungen notwendig. Die Schwimmlehrkraft hat durch einen Besuch der Schwimmhalle die Aufgabe, sich über die dort anzutreffenden Gegebenheiten zu informieren. Es ist eine pädagogische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, um die Planung und das Handeln im Unterricht darauf abzustimmen (weitergehende Hinweise siehe Kapitel 7). Hierbei sollten z. B. folgende Fragen geklärt werden:

  • Wie sind die Wege gestaltet, die die Schülerinnen und Schüler im Schwimmbad zurücklegen müssen? (Umkleide - Dusche, Dusche - Schwimmbecken, Schwimmbecken - Toilette)

  • Welche Wasserflächen stehen mit welcher Wassertiefe für den Unterricht zur Verfügung?

  • Gibt es eine Trennung zwischen Flach- und Tiefwasser?

  • Müssen in den vorhandenen Schwimmbecken besondere Gefahrenquellen beachtet werden, wie Auslauffläche von Rutschen, Wasserstrudel, Unterwasserdüsen (usw.)?

  • Gibt es einen Lehrmittelraum und welche Materialien stehen für die Gestaltung des Unterrichts zur Verfügung?

  • Wo ist ein frei zugängliches Telefon, von dem aus ein Notruf abgesetzt werden kann?

  • Wie erreiche ich bei technischen Störungen (z. B. Chlorgasalarm) das für die Betriebssicherheit verantwortliche Personal?

  • Wo steht oder hängt der Erste-Hilfe-Kasten?

  • Wo befindet sich der nächste Defibrillator?

  • Wo befinden sich die Fluchtwege und Notausgänge?

  • Welche von der Schwimmlehrkraft einsetzbaren Rettungsmittel (Rettungsball mit Rettungsleine, Rettungsstange, Rettungsring, Gurtretter) stehen zur Verfügung?

  • Wo befindet sich ein geeigneter Ort, an dem die Unterrichtsgespräche durchgeführt werden können?

  • Wo befinden sich die Sammelumkleideräume, das WC und die Duschen? Der Weg zwischen Unterrichtsbecken und Sanitäranlagen ist deshalb bedeutsam, weil die Schülerinnen und Schüler bei einem Toilettenbesuch während des Schwimmunterrichts die Gruppe verlassen - auch hier ist die Aufsichtspflicht zu gewährleisten!

  • Gibt es sonstige besondere Gefahren, die zu beachten sind?

Diese und ähnliche Fragen müssen im Vorfeld mit den Fachkräften für Bäderbetriebe erörtert werden. Das örtliche Personal kennt sein Schwimmbad genau und ist ebenso wie die Schwimmlehrkraft daran interessiert, einen möglichst sicheren Ablauf zu gewährleisten. Eine gute Kooperation schafft für die gemeinsame Zielsetzung - nämlich die höchstmögliche Sicherheit - eine tragfähige Basis.

5.7.1 Vorbereitung der ersten Schwimmstunde

Auf Elternabenden sind die Abläufe und die Regeln des Schwimmunterrichts zu erläutern. Die Schülerinnen und Schüler müssen über die Abläufe und Regeln des Schwimmunterrichts unterwiesen werden. Die Erläuterungen und Unterweisungen müssen vor Beginn des Schwimmunterrichts erfolgen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.

Hierzu gehören z. B. folgende Themen:

  • Regeln für das allgemeine Verhalten im Schwimmbad kennen und verstehen (z. B. durch Malvorlagen oder Memorys 11).

  • Regeln schreiben das Verhalten der Schülerinnen und Schüler im Schwimmbad vor. Regeln sollen am besten gemeinsam vereinbart werden. Vor Beginn des Schwimmunterrichts sind die Schülerinnen und Schüler dokumentationspflichtig zu unterweisen.

  • Allgemeine Hygieneregeln sind verbindlich einzuhalten (z. B. beim Duschen und Toilettengang, Nutzung von Hygieneartikeln wie Haarwaschmittel und Seife).

  • Schülerinnen und Schüler, aber auch Schwimmlehrkräfte tragen Schwimmkleidung. Es wird eine enganliegende Schwimmkleidung empfohlen. Freizeitorientierte Badehosen (wie z. B. Schwimmshorts, Sporthosen, Boxer-shorts) bedingen einen erhöhten Wasserwiderstand und sind deshalb für das Schwimmen nicht geeignet. Bei Anfängern erschweren sie das Schwimmen Lernen und können wegen ihres Gewichts zum Sicherheitsrisiko im Wasser werden. Als taugliche Bade- und Schwimmbekleidung für muslimische Mädchen und Frauen gilt auch ein Badeanzug mit hoch geschlossenem Kragen und festsitzender Kopfbedeckung (sogenannte Burkini). Für Schülerinnen und Schüler, die nicht aktiv am Schwimmunterricht teilnehmen, genügt leichte Sportbekleidung (z. B. eine kurze Hose, ein T-Shirt und Badeschlappen). Elternabende sind u. a. zu nutzen, um das Tragen funktioneller Schwimmbekleidung zu erläutern.

  • Das Tragen einer Badekappe bietet Vorteile im Hinblick auf eine bessere Sicht und eine erhöhte Sicherheit. Lange Haare sind zusammenzubinden. Der Wärmeverlust ist zudem geringer.

  • In der Phase der Niveaustufen der "Wassergewöhnung" und der "Grundfertigkeiten" soll eine Schwimmbrille keine Verwendung finden. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich im und unter Wasser mit offenen Augen orientieren. Die räumliche Orientierungsfähigkeit im Wasser ist jederzeit zu gewährleisten (auch bei einem Sturz ins Wasser oder beim Verlust einer Brille). Ein Ziel im Anfängerschwimmen besteht in der Entwicklung der Toleranz des Auges gegenüber dem Wasser. Die Überwindung des Lidschlussreflexes muss gezielt geübt werden. Die technische Beschaffenheit von Schwimmbrillen erlaubt eine kurzzeitige Anwendung bis zu einer Wassertiefe von höchstens 200 cm. Bei größeren Tauchtiefen muss ohne Brille getaucht oder eine Taucherbrille eingesetzt werden. Schülerinnen und Schüler mit einer Sehschwäche tragen im Schwimmunterricht keine Kontaktlinsen, sondern eine geeignete Brille.

  • Die Schwimmlehrkraft vereinbart mit den Schülerinnen und Schüler ein Notfallsignal (z. B. drei kurze laute Pfiffe). Die daraus resultierenden Verhaltensweisen sind festzulegen. Muss die Schwimmlehrkraft den Schülerinnen und Schülern im Wasser zu Hilfe kommen, müssen alle anderen Schülerinnen und Schüler nach dem Notfallsignal unverzüglich das Wasser verlassen. Den Schwimmlehrkräften wird empfohlen Trillerpfeife an Umhängebändern mit Sicherheitsverschluss zu tragen.

  • Wenn weitere Aufsichts- und Begleitpersonen an der Gestaltung des Unterrichts beteiligt sind, müssen diese vorab unterwiesen werden. Sie müssen ihre Aufgaben und die Vorgehensweise bei einem Notfall kennen.

5.7.2 Die erste Schwimmstunde

Beim ersten Aufenthalt im Schwimmbad sind die Verhaltensregeln zu wiederholen und im Verlauf des Schwimmunterrichts zu ritualisieren.

Nach dem Umziehen werden die Schülerinnen und Schüler an der Tür der Umkleidekabine / Dusche abgeholt. Bei einer gemeinsamen Begehung der Schwimmhalle erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Überblick über die verschiedenen Bereiche der Sportstätte (z. B. Schwimmmeisterkabine, Duschen, Toiletten, Schwimmbecken, Lehrmittelraum). Die Schwimmlehrkraft zeigt den Weg und legt den Ablauf zur Vorbereitung auf die Schwimmstunde fest. Alle Schülerinnen und Schüler duschen und reinigen ihren Körper gründlich.

Die Schülerinnen und Schüler müssen wissen,

  • wo (z. B. auf Bänken) sie sich in den folgenden Schwimmstunden nach dem Betreten des Beckenbereichs sammeln,

  • dass die Freigabe der Wasserfläche immer durch die Schwimmlehrkraft erfolgt und

  • dass bei Abwesenheit der Schwimmlehrkraft ein striktes Verbot das Schwimmbecken zu betreten gilt.

5.7.3 Der regelmäßige Schwimmunterricht

Abgesehen von den Besonderheiten der ersten Schwimmstunde sind bei allen folgenden Schwimmstunden folgende Punkte zu beachten:

  • Anlassbezogene Wiederholung der vereinbarten Verhaltensregeln.

  • Die Schwimmlehrkraft muss zu jedem Zeitpunkt einen genauen Überblick über die Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler haben. Ein ritualisiertes Abzählen beim Betreten und Verlassen des Schwimmbads, zu Beginn und am Ende des Unterrichts, in besonderen Fällen auch während des Unterrichts wie beispielsweise beim Wechseln der Wasserfläche ist zu empfehlen.

  • Der Standort der Schwimmlehrkraft ist außerhalb des Beckens so zu wählen, dass die Schwimmlehrkraft die Wasserfläche, den Beckengrund und die gesamte Schwimmgruppe im Blickfeld hat. Geht die Schwimmlehrkraft aus methodischen Gründen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schüler ins Wasser, dürfen sich keine Schülerinnen und Schüler außerhalb des stehtiefen Wassers befinden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen im Blickfeld der Schwimmlehrkraft sein. Der Übergang vom flachen Bereich in den tiefen Bereich ist durch eine Leine abzutrennen.

  • Die Verwendung von geeigneten Organisations-, Einteilungs- und Unterrichtsformen sichert den zweckmäßigen Ablauf des Schwimmunterrichts und beugt Unfällen vor.

  • Beim Springen ist darauf zu achten, dass sich nur ein(e) Schülerin oder Schüler im Absprungbereich (z. B. Startblock, Brett) befindet. Es darf erst dann gesprungen werden, wenn der Einsprungbereich durch die Schwimmlehrkraft freigegeben ist. Kopfsprünge sind nur bei einer Wassertiefe ab 180 cm erlaubt.

  • Beim Tauchen muss die Schwimmlehrkraft die Auswirkungen von Druckausgleich und Hyperventilation kennen und im Unterricht beachten.

  • Die Schwimmlehrkräfte verlassen die Schwimmhalle zuletzt und achten darauf, dass keine Schülerinnen und Schüler in der Schwimmhalle verbleiben bzw. zurückkehren.

Malvorlagen können u. a. über die Internetpräsenz der DLRG abgerufen werden.