Abschnitt 17 - Zu § 12 Abs. 4:
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn das Kranführerhaus durch Zufuhr von Frischluft unter leichtem Überdruck gehalten wird.
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn das Kranführerhaus durch Zufuhr von Frischluft unter leichtem Überdruck gehalten wird.