Abschnitt 4.6 - 4.6 Verwendung in Vorrichtungen
4.6.1 Für den Einsatz von tragbaren Heftgeräten in Vorrichtungen müssen Schutzmaßnahmen gegen Verletzungen durch austretende Verbindungsmittel vorgesehen sein, wenn das Werkstück durch Handanlage an das Gegenlager oder an die Austrittsstelle für das Verbindungsmittel angelegt und gedrückt wird.
Als Schutzmaßnahmen gelten z. B.
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4.6.2 Abweichend von Abschnitt 4.6.1 sind bei Heftgeräten, bei denen ein Gegenlager von der Geräteseite her eingesetzt wird und das Werkstück an der Austrittsstelle für das Verbindungsmittel anliegt, keine besonderen Maßnahmen erforderlich.