DGUV Regel 101-015 - Sicherheitsregeln für den Feuerfestbau

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Abschnitt 5.5 - 5.5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

5.5.1

In Behältern und engen Räumen dürfen Leuchten und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nur mit Schutzkleinspannung oder Schutztrennung betrieben werden.

5.5.2

Liegen Arbeitsplätze in Behältern und engen Räumen in elektrisch leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit, sind in bezug auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel zusätzlich zu den Bestimmungen über feuchte und nasse Räume entsprechend Abschnitt 5.5.4 weitergehende Schutzmaßnahmen gegen die Einwirkung gefährlicher elektrischer Betriebsmittel erforderlich.

Elektrisch leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit liegen vor, wenn

  • deren Begrenzung aus metallischen oder anderen leitfähigen Teilen bestehen,

  • eine Person mit ihrem Körper großflächig mit der umgebenden Begrenzung in Berührung kommen kann und dabei

  • die Möglichkeit der Unterbrechung dieser Berührung eingeschränkt ist.

Diese Bedingungen können z.B. gegeben sein in Rauchgaskanälen.

Ausführliche Bestimmungen sind in den "Sicherheitsregeln für den Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung" (ZH 1/228) enthalten.

5.5.3

Kann ein Stromausfall Gefährdungen für die Versicherten in Behältern und engen Räumen - insbesondere durch Ausfall von Belüftung oder Beleuchtung - mit sich bringen, sind Ersatzstromerzeuger in Bereitschaft zu halten, die arbeitstäglich einem Probelauf zu unterziehen sind.

Ersatzstromversorgungsanlagen siehe DIN VDE 0100 Teil 728 "Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V, Ersatzstromversorgungsanlagen".

5.5.4

Werden in Behältern und engen Räumen Naßarbeiten ausgeführt, sind hinsichtlich der Verwendung elektrischer Betriebsmittel die VDE-Bestimmungen für feuchte und nasse Räume zu beachten.

Siehe dazu DIN VDE 0100 Teil 737 "Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Feuchte und nasse Bereiche und Räume; Anlagen im Freien".

Naßarbeiten sind z.B. Spritzarbeiten, Naßschneiden, Herstellen von Mörtel und Beton, Niederschlagen von Staub.