Abschnitt 9 - 9 Auswertung
Die Auswertung der Prüfprotokolle gehört zu den Organisationspflichten des Unternehmers. Nur dadurch können erforderliche Maßnahmen, wie
Anpassung der Prüffristen
Anpassungen an den Stand der Technik
notwendige Reparaturen
Ersatzbeschaffung
Beschaffung höherwertiger oder geeigneter Betriebsmittel
Anpassung der elektrischen Anlage
Anpassung von Räumen
veranlasst werden.