Abschnitt 19 - Zu § 25 Abs. 2:
Hinsichtlich der Unterweisungspflicht durch den Unternehmer siehe § 20 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung und § 7 der BG-Vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1).
Hinsichtlich der Unterweisungspflicht durch den Unternehmer siehe § 20 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung und § 7 der BG-Vorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1).