TRB 522 - TR Druckbehälter 522

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1 TRB 522 - Geltungsbereich (1)

1.1 Diese TRB gilt für Druckprüfungen durch den Hersteller nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 DruckbehV an Druckbehältern der Prüfgruppen I und II; bei Druckbehältern der Prüfgruppe I allerdings nur soweit diese für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten verwendet werden.

1.2 Soweit für besondere Druckbehälter andere Bestimmungen gelten, sind diese in den TRB der Reihe 800 "Besondere Arten von Druckbehältern" enthalten.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)