DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.27 - 3.27 Besonderheiten bei Reparaturen an Tankschiffen

Besondere Gefahren gehen von Reparaturarbeiten an Tankern aus, die Gefahrstoffe enthalten oder enthalten haben. Da latent eine Brand- und Explosionsgefährdung gegeben ist, sind die Arbeiten nur unter erhöhten Schutzmaßnahmen durchzuführen.

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Abb. 56 Tanker im Schwimmdock

Die elementaren Schutzmaßnahmen entnehmen Sie bitte dem Kapitel 3.22 "Arbeiten in, an und in der Nähe von Tanks und Räumen".

  • Die jeweilige bundeslandspezifische Hafenverordnung beachten.

  • Regelmäßige Freimessung durch öffentlich bestellte Sachverständige der Hafenbehörde durchführen lassen.

  • Gasfreiheitszertifikat bekannt geben.

  • Analyse von Stoffresten (z. B. Slop) in Tanks und Rohrleitungen

  • Eventuell zusätzliche Reinigung (z. B. Entfernung von Ölsänden) vorsehen.

  • Kontinuierliche technische Lüftung der Ladetanks während der Werftliegezeit

ccc_3649_39.jpgAchtung:

Beim Abtrennen von Tanks.

  • Vor Beginn der Arbeiten sind die Verbindungen mit anderen Räumen, Behältern oder Leitungen, aus denen gefährliche, heiße oder unter Druck stehende Reststoffe eindringen können, wirksam zu unterbrechen.

  • Kann die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, ist eine sichere Abtrennung erforderlich.

ccc_3649_30.jpg Wirksames Unterbrechen kann durch Blindflansche oder Steckscheiben erfolgen.

ccc_3649_39.jpgAchtung:

Bei Arbeiten an Rohrleitungen

  • Arbeiten an Rohrleitungen bergen immer besondere Gefahren, denn Rohrleitungen sind bei einem Gasfreiheitszertifikat ausgenommen.

  • Sachverständige werden Feuerarbeiten an Rohrleitungen nur dann erlauben, wenn sie diese vollständig einsehen und messen können.

  • Lassen Sie Rohrleitungen reinigen, blindsetzen, inertisieren und/oder belüften.

ccc_3649_30.jpgTipp: Verwenden Sie "kalte" Arbeitsverfahren zum Brechen von Rohrleitungen, Ausbau von Ventilen etc.

ccc_3649_39.jpgAchtung: Lassen Sie Arbeiten erst nach Freigabe durch den verantwortlichen Schiffsoffizier oder die verantwortliche Schiffsoffizierin ausführen.

ccc_3649_39.jpgAchtung: Es dürfen nur die zugewiesenen Arbeitsbereiche betreten und nur die angewiesenen Arbeiten mit den vorgesehenen Arbeitsverfahren durchgeführt werden!

  • Die Einhaltung aller Schutzmaßnahmen ist zu überwachen!

ccc_3649_39.jpgAchtung: Bei Tankschiffen sind zum Beispiel auch die Ladungen der letzten Reisen zu berücksichtigen, da nicht immer alle Rohrleitungen mit der aktuellen Ladung durchspült werden und sie somit Reste der letzten Ladungen enthalten können.

ccc_3649_30.jpg Vereinbaren Sie mit dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin eine gezielte Planung der letzten Ladung vor der Werftzeit. Beispielsweise hat Diesel aufgrund des höheren Flammpunkts ein geringeres Gefährdungspotenzial als Benzin.