DGUV Information 203-087 - Auswahl und Anbringung von Schlüsseltransfersystemen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.1 - 4 Kriterien für die Auswahl der Systemkomponenten
4.1. Allgemeines

Systemkriterien, die das Schlüsseltransfersystem erfüllen muss, ergeben sich aus der durchgeführten Risiko-/Gefährdungsbeurteilung und dem daraus notwendigen Schutzkonzept.

U. a. sind zu berücksichtigen:

  • Betretbare Gefahrenbereiche

  • Zeitspanne bis zum Erreichen des sicheren Zustandes

  • Umgebungsbedingungen

  • Art der Abschalteinrichtung

    (siehe Abschnitt 3, Bauarten und Funktionsweisen)

  • Zusätzlicher Schutz gegen Wiedereinschalten

    (siehe Abschnitt 11, Lockout/Tagout)

  • Sind bereits Schlüsseltransfersysteme im Einsatz, z. B. Anlagenerweiterung?

    (siehe Abschnitt 9, Änderungen / Ergänzungen des Schlüsseltransfersystems)

  • Vergabe der Codierung (kein System mit selber Codierung auf einem Werksgelände)

  • Generalschlüssel

Die vorangegangenen Kriterien werden in den nachfolgenden Abschnitten konkretisiert.

4.1.1 Betretbare Gefahrenbereiche

Falls Gefahrenbereiche betretbar sind, müssen Maßnahmen ergriffen werden wie beispielsweise:

  • Persönlicher Schlüssel

    Dieser Schlüssel muss von der Bedienperson mit in den Gefahrenbereich genommen werden. Solange der Schlüssel nicht wieder zurück an der Ausgangsposition ist, ist ein Einleiten des gefährlichen Zustands und Einsperren der Bedienperson nicht möglich.

    Mit mehreren Persönlichen Schlüsseln können auch mehrere Personen gleichzeitig geschützt werden.

  • Fluchtentriegelung

    Möglichkeit des manuellen Entsperrens einer Zuhaltung zum Verlassen des Gefahrbereichs ohne Hilfsmittel von der Fluchtseite (Gefahrenbereich).

    Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass ein Einleiten des gefährlichen Zustands nicht möglich ist, solange die Fluchtentriegelung nicht zurückgesetzt wurde.

4.1.2 Zeitspanne bis zum Erreichen des sicheren Zustandes

Ist die Nachlaufzeit der Maschine/Anlage kürzer als die Schlüsseltransferzeit zur Realisierung der sicherheitsrelevanten Funktion, kann auf zusätzliche Zeitverzögerungseinrichtungen verzichtet werden.

Sind an einer Maschine längere Nachlaufzeiten vorhanden, müssen Zeitverzögerungseinrichtungen oder Schalterelemente mit Sperreinrichtung in Verbindung mit z. B. Stillstandsüberwachungseinrichtungen eingesetzt werden. Unnötig lange Wegstrecken zwischen einzelnen Komponenten, zur Verlängerung der Schlüsseltransferzeit, sollten Zeitverzögerungseinrichtungen nicht ersetzen.

4.1.3 Umgebungsbedingungen

Um ein geeignetes Schlüsseltransfersystem auswählen zu können, muss der Betreiber ermitteln, welche Umgebungsbedingungen am Einsatzort vorliegen.

Ein Überblick möglicher Umgebungsbedingungen ist in Anhang A gegeben.

4.1.4 Schlüsselkodierungen

Bei Verwendung von mehr als einem Schlüsseltransfersystem in einem Produktions-/Anlagenbereich muss der Betreiber Informationen über bereits vorhandene Schlüsseltransfersysteme dem Lieferanten mitteilen. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass doppelte Kodierungen vermieden werden (siehe auch Anhang B).

Werden Schlüsseltransfersysteme an ortsveränderlichen Betriebsmitteln verwendet, muss der Betreiber darauf achten, dass keine Betriebsmittel mit gleicher Kodierung an einem Ort verwendet werden.

4.1.5 Generalschlüssel

Um in unvorhersehbaren Situationen (z. B. Feuer, Rettungsfälle, Lieferzeitüberbrückung bei Ersatzbeschaffung von defekten Schlüsseln) Zugang zu ermöglichen/Stillstandszeiten zu vermeiden, können Generalschlüssel verwendet werden. Es muss sichergestellt werden, dass organisatorische Maßnahmen durch den Anlagenbetreiber getroffen werden, die einen Missbrauch verhindern (z. B. gesicherte Aufbewahrung und Ausgabe gegen Unterschrift an berechtigte Personen). Der Generalschlüssel darf nicht für den normalen, dauerhaften Anlagenbetrieb genutzt werden (siehe auch Abschnitt 6.5.2 und Anhang B).