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Abschnitt 3.1 BGI 730-7 - Einzelmaschinen

Schwingförderrinne (Vibrorinne)

Risiko

Gefährdungsstufe III.

Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko durch

Quetschen der Finger zwischen der Schwingbewegung der Vibrorinne und der trichterförmigen Verblechung.

Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen

Zwischen schwingender Vibrorinne und festen Einbauten (z.B. Trichterwänden) Sicherheitsabstand von mindestens 25 mm einhalten.

Exzenterantriebe sichern.

Betrieb

Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

bgi-730-7_abb01.jpg

Abb. 1 Vibrorinne 1 Sicherheitsabstand von mindestens 25 mm zwischen Vibrorinne und trichterförmiger Verblechung