Abschnitt 3.1 BGI 730-7 - Einzelmaschinen
Schwingförderrinne (Vibrorinne)
Risiko
Gefährdungsstufe III.
Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko durch
Quetschen der Finger zwischen der Schwingbewegung der Vibrorinne und der trichterförmigen Verblechung.
Beschaffenheit und Schutzmaßnahmen
Zwischen schwingender Vibrorinne und festen Einbauten (z.B. Trichterwänden) Sicherheitsabstand von mindestens 25 mm einhalten.
Exzenterantriebe sichern.
Betrieb
Hinweise zur Sicherheit bei der Störungsbeseitigung sowie bei Reinigungs-, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten in der Betriebsanleitung des Herstellers beachten.
Abb. 1 Vibrorinne 1 Sicherheitsabstand von mindestens 25 mm zwischen Vibrorinne und trichterförmiger Verblechung